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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    BGH bezieht Stellung: Vertragsrecht und Vergaberecht sind zwei paar Schuh

    | Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Vergaberechts hat auf die Wirksamkeit und den Inhalt eines Planungsvertrags keinen Einfluss. Der Planungsvertrag bleibt wirksam, auch wenn das Vergabeverfahren fehlerhaft war. Das hat der BGH klargestellt. |

     

    Der vertrags- und vergaberechtliche Hintergrund

    Bei öffentlichen Aufträgen gab es in den letzten Jahren erheblichen Ärger und Unsicherheit bei der Anwendung der komplizierten Vergabeverfahren für Planungsleistungen. Vielfach wurde die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen gegen Vergaberechtsregelungen verstoßen wurde, auch der abgeschlossene (und bereits in Teilen abgewickelte) Planungsvertrag nichtig sei.

     

    Architekten- bzw. Ingenieurvertrag bleibt bei Vergabefehler wirksam

    Der BGH hat der Diskussion jetzt ein Ende gesetzt: Der Planungsvertrag bleibt auch dann wirksam, wenn das der Auftragserteilung vorangegangene Vergabeverfahren fehlerhaft war (BGH, Urteil vom 01.06.2017, Az. VII ZR 49/16, Abruf-Nr. 195276)