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  • 30.11.2017 · Nachricht · Vertragsrecht

    Ausführungsplanung: Im Zweifel im Maßstab 1:1 erforderlich

    | In der Lph 5 ist der Architekt verpflichtet, die Ausführungsdetails umfassend zeichnerisch darzustellen. Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert sein. Der Unternehmer muss jedes Risiko erkennen können. Genügen die Ausführungspläne des Architekten diesen Anforderungen nicht, liegt in diesem Unterlassen ein Planungsfehler, so das OLG Düsseldorf. |