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  • · Fachbeitrag · Projektabwicklung

    Ertrag steigern, Haftung senken: Zeigen Sie Ihrem Bauherrn sein „Auftraggeber-Leistungsbild“

    | Planen und überwachen ist keine Einbahnstraße. Planungsbüros sind weder Allroundverantwortliche noch der verlängerte Arm des Auftraggebers, der sich um alles kümmern muss. Das sieht zumindest die HOAI nicht vor. Die Grundleistungen sind abschließend formuliert. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich gar nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden, Haftungsrisiken und Frustrationen ein. Lernen Sie deshalb die Grundleistungs-Trennlinien kennen und ziehen Sie ggf. die Reißleine - mit dem neuen Leistungsbild für Auftraggeber von PBP. |

    Das Ziel der Festlegung eines Auftraggeber-Leistungsbilds

    Ziel der Übersicht ist es, für jedes Leistungsbild darzustellen, welche Obliegenheiten Auftraggeber in den jeweiligen Lph treffen. Damit sollen keine neue Leistungspflichten der Bauherren begründet werden. Die Übersicht soll (und wird) Ihnen aber helfen, auf Augenhöhe mit dem Bauherrn zu agieren und darzulegen, wann und in welcher Form seine Mitwirkungspflicht (§ 642 BGB) greift und er entsprechende Bauherrenleistungen erbringen muss. Unterm Strich ergibt sich so ein eigenes Leistungsbild für Auftraggeber.

    Auftraggeber-Leistungsbild bei Objektplanung Gebäude

    Den Anfang macht das Auftraggeber-Leistungsbild für Gebäude. Die Beitragsserie wird in den nächsten Ausgaben für die anderen Leistungsbilder fortgesetzt. Die Übersichten finden Sie außerdem als Arbeitshilfen zum Download, um sie individuell auf Ihr Projekt und den in Ihrem Planungsvertrag geregelten Leistungen zuzuschneiden (das „Auftraggeber-Leistungsbild Objektplanung Gebäude“ hat die Abruf-Nr. 44185968). Eine Aktualisierung ist selbstverständlich, damit Sie immer auf dem Stand der Rechtsprechung sind. Gerne nimmt PBP auch Ihre Anregungen zur Aufnahme bestimmter Punkte (Auftraggeber-Leistungen) entgegen.