Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Planungsleistungen

    OLG Schleswig: Kostenschätzung hat bis zu 40 Prozent Toleranz

    | Jetzt haben Sie es wieder einmal schwarz auf weiß: Bei der Kostenschätzung steht Ihnen ein Toleranzrahmen zur Verfügung. Dieser liegt bei einer vorgezogenen Grobkostenschätzung im Bereich von 30 bis 40 Prozent. Das hat das OLG Schleswig festgestellt. |

     

    Interessant sind auch die Aussagen des OLG zum „Vertragsgegenstand“ eines ‒ mündlichen ‒ Architektenvertrags, der zum Ausbaustandard des konkreten Projekts nichts regelt. Dann wird für eine Modernisierung ‒ und die dafür erstellte Kostenschätzung ‒ der Mindeststandard „Herstellung für ordnungsgemäßes Wohnen“ (und nicht die Modernisierung nach neuesten Bauvorschriften) zugrunde gelegt. Das heißt:

    • Es dürfen keine Sachverhalte vorliegen, die die Gesundheit und Sicherheit gefährden.
    • Die Standsicherheit und der erforderliche Brandschutz müssen in allen Bereichen voll gegeben sein.
    • Die Wohnverhältnisse sind hygienisch einwandfrei.
    • Bestehende Gesetze und Verordnungen werden eingehalten.

     

    Unter diesen Prämissen steht dem Architekten bei einer vorgezogenen Grobkostenschätzung ein Toleranzrahmen zur Verfügung, der im Bereich von 30 bis 40 Prozent liegen dürfte (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2018, Az. 7 U 48/16, Abruf-Nr. 200802).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 1 | ID 45265135