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  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    VK Südbayern legt Finger in die Wunde: Diese vier Fehler machen VgV-Verfahren unwirksam

    | Die Vergabekammer (VK) Südbayern hat eine wegweisende Entscheidung zur Vergabe von Planungsaufträgen im VgV-Verfahren getroffen. Sie dürfte das Procedere bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge nachhaltig beeinflussen. Vor allem vier Aussagen haben es in sich. |

     

    Leitsätze sprechen für sich

    Die vier zentralen Aussagen der Entscheidung finden sich auch in den Leitsätzen der Entscheidung wider (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018, Az. Z3-3-3194-1-47-08/17, Abruf-Nr. 199393).

     

    • Der Auftraggeber muss in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse angeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können (§ 41 Abs. 1 VgV). Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren.