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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Mängelbeseitigung: Was sind „Sowieso-Kosten“?

    | Architekten und Ingenieure werden gelegentlich für Mängel haftbar gemacht. Spätestens an diesem Punkt stellt sich die Frage, wie sich der Haftungsbetrag berechnet und welche Rolle sogenannte „Sowieso-Kosten“ spielen, die bei der Haftung außen vor bleiben. |

     

    Sowieso-Kosten reduzieren Streitwert

    Bei den Sowieso-Kosten handelt es sich um Kosten, die selbst dann angefallen wären, wenn der Architekt oder Ingenieur sein Werk mängelfrei erbracht hätte. Diese Kosten gehen in den Haftungsbetrag nicht ein. Denn hier gilt das Prinzip, dass derjenige, der den Mangel erleidet, keinen Vorteil aus einem Mangel bzw. der Mängelbeseitigung ziehen darf.

    • Beispiel

    Ein Planungsbüro schreibt in der Leistungsphase 6 einen ungeeigneten Oberbodenbelag aus. Im Rahmen der Mängelbeseitigung wird ein geeigneter Belag eingebaut. Dieser kostet 69 Euro/m², der ungeeignete Belag kostete 38 Euro/m². Die Differenz von 31 Euro/m² stellt den Vorteil dar, den der Bauherr durch den Einbau des geeigneten Bodenbelags erhält und der bei ordnungsgemäßer Planung sowieso angefallen wäre. Folglich sind die Mängelansprüche um den Differenzbetrag (hier 31 Euro/m²) zu reduzieren, um den das Werk ohnehin teurer gewesen wäre, wenn der Planer ordnungsgemäß geleistet hätte.