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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Funktionale Einschränkungen im renovierten Altbau: So vermeiden Sie die Haftung

    | Urteile zur Haftung des Planers für Maßnahmen im Bestand, mit dessen Ergebnis der Bauherr nicht einverstanden war, kommen aktuell beinahe wöchentlich. Sie zeigen, wie schmal der (Haftungs-)Grat ist, auf dem man zwischen DIN Normen bzw. Regel der Technik und Machbarkeit wandelt. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Dresden zeigt glücklicherweise, wie „gerichtstaugliche“ Planungskompromisse aussehen können, die ohne Haftungsfolgen sind, obwohl der renovierte Altbau funktionell nur eingeschränkt nutzbar ist. |

    Typischer Fall: Platzprobleme beim Bauen im Bestand

    Bei Umbauten können oft die Ansprüche nicht erfüllt werden, die zum Beispiel bei einem Neubau gestellt werden. So war es auch im Urteilsfall.

     

    Es ging um die Planung eines Mehrfamilienhauses mit elf Wohneinheiten mit Größen von 54 m² bis 90 m². Weil im Altbau auch Flächen für die nach Bauordnung vorgeschriebenen Abstellräume untergebracht werden mussten, verkleinerte der Planer die als Schlafzimmer vorgesehenen Räume. Nach dieser Änderung wurde der Bauantrag auch genehmigt.