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  • 26.06.2014 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Planungsverträge mit Verbrauchern: Neue Pflichten beachten

    | Am 13. Juni 2014 ist die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft getreten. Sie sieht umfangreiche Informationspflichten und Hinweise auf Widerrufsmöglichkeiten für Verträge mit Verbrauchern vor, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch Planungsverträge mit privaten Bauherren sind betroffen. |