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  • · Fachbeitrag · Steuerermäßigung

    Gartenarbeiten als begünstigte Handwerkerleistungen

    | Die für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG vorgesehene Steuerermäßigung kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden - und zwar unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird ( BFH 13.7.11, VI R 61/10 ; Abruf-Nr. 114211 ). |

     

    HINWEIS | Nach Ansicht des BFH ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die die Errichtung eines „Haushalts” (also einen Neubau) betreffen, ausgeschlossen. Maßnahmen eines Handwerkers im vorhandenen Haushalt, zu dem auch der dazugehörige - stets schon vorhandene - Grund und Boden gehört, sind hingegen begünstigt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 31017830

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