§ 23 EStG greift nicht, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte einen Erbanteil an der Erbmasse, zu der ein Grundstück gehört, hinzuerwirbt und das Grundstück innerhalb des Zehnjahreszeitraums mit Gewinn veräußert. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung hat der BFH getroffen und damit seine Rechtsprechung geändert. Frohe Kunde kommt auch vom FG Münster, wonach der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchrecht keine Veräußerung
i. S. des § 23 EStG darstellt. Weniger erfreulich sind zwei ...
Bei Grundstücken im Betriebsvermögen liegt der Fokus naturgemäß nicht auf § 23 EStG („private Veräußerungsgeschäfte“). Doch auch hier ist Obacht geboten. Denn bei Bestandsveränderungen durch Entnahmen oder ...
Fast jeder zweite Haushalt verfügt über ein Haustier. Zwar sind Haustiere eigentlich privat veranlasst, sodass die Kosten im Zusammenhang mit dem Haustier die Einkommensteuer nicht mindern dürfen. Da es aber einige ...
Seit dem 1.1.22 gilt mit § 3 Nr. 72 EStG eine rückwirkende Steuerbefreiung für nahezu alle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Diese findet auch für Personengesellschaften Anwendung und ist in der Praxis grundsätzlich einfach umzusetzen. Doch gerade bei Personengesellschaften sind vier Sonderfälle zu beachten. Denn hinsichtlich der konkreten Anwendung kommt es auf die weiteren von der Gesellschaft erzielten Einkünfte an. MBP stellt die Sonderfälle anhand praktischer Beispiele dar.
Wer auf dem Dach seines privat genutzten Wohnhauses eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur entgeltlichen Einspeisung ins Stromnetz errichtet, agiert insoweit als Unternehmer. Wird dabei viele Jahre später ein Schaden ...
Der Gewinn gewerblicher Unternehmen unterliegt der Gewerbesteuer. Zwar wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG oft vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Kapitalgesellschaften ist jedoch keine Anrechnung ...
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Nach langjähriger BFH-Rechtsprechung setzte der Vorsteuerabzug aus gemischt-genutzten Investitionen (insbesondere im Immobilienbereich) eine zeitnahe (fristgebundene) Zuordnungsentscheidung und -bekundung gegenüber dem FA voraus, was zu massiven Verwerfungen führte. Nach jüngst geänderter Rechtsprechung soll es nun ausreichen, wenn sich diese Unternehmenszuordnung innerhalb der Frist aus objektiven Anhaltspunkten ergibt, sodass damit die bisherige Fristgebundenheit der Zuordnungsbekundung gegenüber dem FA ...