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  • 11.05.2009 | Entfernungspauschale

    Gesetz zur Fortführung der Rechtslage 2006

    Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale am 3.4.09 zugestimmt. Damit sind nicht nur die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1. Kilometer abzugsfähig. Zwei weitere Vorteile sind zu beachten:  

     

    • Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

     

    • Unfallkosten sind als außergewöhnliche Aufwendungen nicht durch die Pendlerpauschale abgegolten.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 76 | ID 126905

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