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  • 24.06.2009 | Berufsrecht

    Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Gebührenunterschreitung

    Die Steuerberaterkammer Köln hat gegen zwei Steuerberater Anzeige erstattet, die über die Internetseite www.steuerberaten.de einen sogenannten Gebührenrechner und die Abrechnung ihrer Leistungen unterhalb der StBGebV anbieten. Im Falle eines kleinen Unternehmens hatten die Berater die Buchführung für einen Betrag unterhalb der Mindestgebühr abgerechnet.  

     

    Die Betreiber der Seite halten dagegen: „In einer globalisierten Welt, in der um wenige Cent je Buchung einzusparen, Firmenbelege aus Deutschland nach z.B. Rumänien transportiert werden, um dort digitalisiert und anschließend z.B. in Indien verbucht zu werden, kann der Berufsstand der Steuerberater von seinen Mitgliedern nicht ernsthaft verlangen, je Buchung einen Betrag zwischen 7,49 EUR und 44,96 EUR zu verlangen.“ Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es könnte zur Klärung der Frage beitragen, ob es zulässig ist, die Sätze der Gebührenverordnung zu unterschreiten.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 115 | ID 127899

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