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  • · Fachbeitrag · Wissenswertes rund um die Auftragserteilung

    Vom Erstkontakt bis zum lukrativen Dauermandat

    von RA Hans-Günther Gilgan, Münster und Gerd Otterbach, Netphen

    | Ein Interessent kontaktiert Ihre Kanzlei und fragt nach einer Beratung. Sofort stellen sich viele Fragen: Kann meine Kanzlei diesen erfüllen? Ist der Interessent liquide? Welches Haftungsrisiko gehe ich mit Übernahme des Mandats ein? Lässt sich mit dem Auftrag ein Deckungsbeitrag für die Kosten der Kanzlei erzielen? Diese und weitere Fragen sind im Einzelfall zu beantworten. Im Folgenden wird dargestellt, wie man vom ersten Kontakt zum Abschluss des Steuerberatungsvertrags gelangt und welche Maßnahmen sich danach empfehlen. |

    1. Maßnahmen vor Vertragsschluss

    Bevor der Steuerberater einen Auftrag annimmt, sollte er sich über das potenzielle Mandat informieren und davon überzeugen, dass damit ein Deckungsbeitrag für die Kosten der Kanzlei erwirtschaftet werden kann. Zudem ist es wichtig, zu wissen, ob das künftige Mandat krisengefährdet ist. Sollte dies der Fall sein, ist unbedingt an den Abschluss eines Bargeschäfts zu denken, um eine spätere Honoraranfechtung und -rückforderung durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden.

     

    1.1 Informationen über potenziellen Mandanten

    Sobald eine schriftliche oder telefonische Mandatsanfrage vorliegt, sollten Informationen über den potenziellen Mandanten eingeholt werden, um sich ein Bild zu verschaffen, mit wem man es künftig im Zweifel zu tun bekommt. Folgende Quellen eignen sich dafür besonders:

            

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