20.02.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich
Antrag nach §§ 23, 24 VersAusglG
Anrechte, die bei der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, können nicht intern oder extern geteilt werden, sondern bleiben dem schuldrechtlichen VA vorbehalten. Die §§ 23, 24 Vers¬AusglG eröffnen jedoch die Möglichkeit, schon vorher – auch bereits im Scheidungsverbund – eine (Teil-)Abfindung in Form eines Geldbetrags geltend zu machen. Die Musterformulierung zeigt, wie Sie einen solchen Antrag formulieren können.
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