22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 37/17
Vermietung und Verpachtung, Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Vermögensverwaltung, Totalüberschussprognose
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Ist eine Vermietung, die sich aus tageweiser und mehrmonatiger Gebrauchsüberlassung zusammensetzt, als gewöhnliche Vermögensverwaltung anzusehen und daher typisierend von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 37/17
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 06.03.2017 6 K 1304/14
Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 08.01.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger