23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 · V R 47/17
Entgelt, Schadensersatz, Durchschnittssatz, Vorsteuerabzug
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr
1. Stellt die Zahlung im Zusammenhang mit der Schließung eines Bahnübergangs Schadensersatz oder umsatzsteuerrechtliches Entgelt dar?
2. Ist im Falle der Annahme eines steuerbaren Umsatzes dieser im Streitjahr zu erfassen und fällt er unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG und kann hilfsweise, die berechnete Vorsteuer pauschaliert berücksichtigt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 47/17
Normen: UStG § 10, UStG § 24, UStG § 15 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 22.08.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung