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  • 20.12.2018 · Erledigtes Verfahren · AO § 85 · X R 17/17

    Tatsächliche Verständigung, Bindungswirkung, Steuerfahndung, Amtsträger

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr

    Kann eine tatsächliche Verständigung (hier: über den Umfang nicht verbuchter Erlöse aus dem Verkauf des Wertstoffs Monolith), die vom Sachgebietsleiter der Steuerfahndung ohne Beisein eines für die Veranlagung des Klägers zuständigen Amtsträgers abgeschlossen wurde, unter der Annahme Bindungswirkung entfalten, zwischen Steuerfahndung und "veranlagender Betriebsprüfung" sei konkludent eine "arbeitsteilige" Vorgehensweise vereinbart worden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 17/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.9.2016 15 K 4018/13 E,G

    Normen: AO § 85, AO § 88, AO § 90, AO § 162

    Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2018, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger