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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 12/17

    Vorsteuerabzug, Zeitpunkt, Rechnungsberichtigung, Billigkeitsregelung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2017, 12:45 Uhr

    1. Kann für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Rechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung berichtigt werden?
    2. Steht Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 12/17

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 14, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 178 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 05.09.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger