07.02.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 4 S 5 · IX R 15/17
Jahressteuergesetz, Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustfeststellungsbescheid
Letzte Änderung: 7. Februar 2018, 11:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2017, 11:50 Uhr
Hier zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und des Vertrauensschutzes des § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (BGBl I 2010, 1768), wenn in dessen zeitlichen Geltungsbereich erstmals die Umqualifizierung von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten, die bisher als Sonderausgaben im bestandskräftigen ESt-Bescheid 2005 berücksichtigt wurden, im Rahmen eines Antrags auf Berücksichtigung in einem Verlustfeststellungsbescheid zum 31. Dezember 2005 begehrt wird. Welche Bedeutung kommt hierbei der nach der damaligen Rechtsauffassung vorliegenden Unzulässigkeit eines Einspruchs gegen die ESt-Festsetzung 2005 über 0 EUR ESt mangels Beschwer zu?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 15/17
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 17.1.17 11 K 1669/13
Normen: EStG § 10d Abs 4 S 5, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2017
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger