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  • 21.06.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 2 S 2 Alt 2 · VI R 19/17

    Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Heimunterbringung, Eltern, Anspruchsberechtigung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr

    Setzt die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 EStG für Aufwendungen wegen der Unterbringung eines Elternteils des Steuerpflichtigen in einem Pflegeheim einen eigenen Haushalt der gepflegten Person in dem Heim voraus? (Kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 EStG von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, der nicht gepflegt wird, aber für die Betreuungsleistungen aufkommt?)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 19/17

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 28.02.2017 9 K 400/16 EFG 2017, 1349

    Normen: EStG § 35a Abs 2 S 2 Alt 2, EStG § 35a Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 03.04.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger