20.02.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 10/17
Schuldzinsen, Nachträgliche Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Rückgriffsanspruch, Immobilienfonds
Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2017, 12:15 Uhr
Geltendmachung von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der ehemaligen Beteiligung an einer Immobilien-GbR -
1. Ist die geänderte BFH-Rechtsprechung, wonach Schuldzinsen grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wurde, der Veräußerungserlös aber nicht ausreichte, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen, auch auf vor dem 1.1.1999 rechtswirksam veräußerte Objekte anzuwenden?
2. Ist ein über die Beteiligungsquote hinausgehender Schuldzinsenabzug möglich, wenn ein Rückgriffsanspruch bei den (vormaligen) Mitgesellschaftern ausfällt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 10/17
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.12.2016 2 K 177/15
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2017, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung