21.09.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 2 Buchst c · X R 35/16
Versorgungsleistung, Vermögensübertragung, Geschäftsführer, Aufgabe, GmbH-Anteil
Letzte Änderung: 21. September 2017, 18:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr
Erfordert die Vorschrift des § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass der Übergeber des Anteils an einer GmbH seine Geschäftsführertätigkeit nach der Vermögensübertragung insgesamt aufgeben muss?
Kann die Begünstigung auch davon abhängen, ob der Übergeber im Falle einer Aufgabe seiner Organstellung diese später wieder aufnehmen kann, ohne dass die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs ex nunc wegfällt?
Welche Rechtsfolgen lösen eine spätere Aufgabe der Organstellung des Übergebers aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 35/16
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 31.8.2016 12 K 3245/15 E EFG 2016, 1943
Normen: EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 2 Buchst c
Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2017, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger