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  • 22.07.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 2 · I R 71/16

    Körperschaftsteuer, Anteilsveräußerung, Veräußerungsgewinn, Steuerfreistellung

    Letzte Änderung: 22. Juli 2019, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG - Maßgeblichkeit der Realisation des Veräußerungsentgelts bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen:1. Stellt die Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gewinne ab, nicht jedoch auf den Zeitpunkt des zugrundeliegenden dinglichen Rechtsgeschäfts?2. Ist in den Fällen der gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen keine stichtagsbezogene Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen, sondern ist in diesen Fällen die Realisation des Veräußerungsentgelts maßgeblich, weil der Veräußerer die Gewinne erst im Zuflusszeitpunkt erzielt? Gilt dies auch für die Beurteilung der Veräußerungsgewinne im Rahmen von § 8b Abs. 2 KStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 71/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 19.09.2016 6 K 67/15

    Normen: KStG § 8b Abs 2, KStG § 34 Abs 7 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2018, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung