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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 4 Nr 1 · II R 34/16

    Schenkungsteuer, Kommanditanteil, Nießbrauch, Steuerbefreiung, Bewertungsabschlag

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr

    Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt mit Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers - Steuerbefreiung und Bewertungsabschlag:Wird im Fall einer schenkweisen Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt der Erwerber auch dann Mitunternehmer, wenn er dem Nießbraucher (Schenker) im Übertragungsvertrag eine Stimmrechtsvollmacht erteilt und der Schenker für den Fall des Widerrufs der Vollmacht zum Widerruf der Schenkung berechtigt ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 34/16

    Normen: ErbStG § 13a Abs 4 Nr 1, ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 06.11.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung