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  • 22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 19 · XI R 7/16

    Kleinunternehmer, Differenzbesteuerung, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr

    Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung: Ist Art. 288 Nr. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass nur steuerfreie Leistungen bei der Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auszuschließen sind, nicht aber reduzierte Bemessungsgrundlagen und ist somit bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen?
    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 7. Februar 2018 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-388/18 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 7/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 13.04.2016 9 K 667/14 EFG 2016, 1305

    Normen: UStG § 19, UStG § 25a, UStG § 10 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 288 Nr 1

    Erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 07.02.2018) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung