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  • 20.10.2017 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst j · V R 34/16

    Steuerfreiheit, Einheitliche Leistung, Fahrschule

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 13:47 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr

    1. Sind Leistungen von Fahrschulen unter Berücksichtigung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL generell umsatzsteuerbefreit?
    2. Handelt es sich bei den theoretischen und praktischen Unterweisungen der Fahrschüler um gleichwertige und wirtschaftlich untrennbar miteinander verbundene Teilleistungen (einheitliche Leistung), die sich inhaltlich aufeinander beziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 34/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 7.4.2016 10 K 2601/13 EFG 2016, 1236

    Normen: EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst j

    Erledigt durch: Urteil vom 21.06.2017, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger