Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.06.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34a Abs 10 · IV R 27/16

    Mitunternehmer, Feststellung, Klagebefugnis, Thesaurierungsbegünstigung, Nicht entnommener Gewinn, Investitionsabzugsbetrag

    Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2016, 11:00 Uhr

    Ist nur der betroffene Mitunternehmer selbst klagebefugt gegen die Feststellung der für die Tarifermittlung nach § 34a Absätze 1 bis 7 EStG erforderlichen Besteuerungsgrundlagen, oder kann auch die Personengesellschaft als Prozessstandschafterin klagen, wenn die Feststellung mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Gesellschaft verbunden wurde? Ist ein hinzugerechneter Investitionsabzugsbetrag Bestandteil des im Jahr der Hinzurechnung nach § 34a EStG begünstigten nicht entnommenen Gewinns?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 27/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.04.2016 8 K 3275/14 F EFG 2016, 1968

    Normen: EStG § 34a Abs 10, EStG § 7g Abs 2 S 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 09.01.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger