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  • 24.04.2018 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 13 Abs 4 S 1 · I R 55/15

    Veräußerungsgewinn, Immobilie, Großbritannien, Besteuerungsrecht, Gesonderte Feststellung, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 24. April 2018, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr

    Kann ein aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie erzielter Veräußerungsgewinn durch einen korrigierten Feststellungsbescheid steuerlich berücksichtigt werden und wie ist ein ggf. zu berücksichtigender Veräußerungsgewinn in einem Feststellungsbescheid gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 InvStG betragsmäßig zu erfassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 55/15

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 20.1.2015 4 K 1918/13

    Normen: InvStG § 13 Abs 4 S 1, InvStG § 5 Abs 1 Nr 1, InvStG § 4 Abs 1, DBA GBR Art XVIII Abs 2 Buchst a, AO § 176 Abs 1 S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2017, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger