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  • 18.10.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 3 · X R 10/15

    Pensionskasse, Rente, Sonderzahlung, Schweiz, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr

    Revision Kläger: Ist die von der Arbeitgeberin des Klägers an die Pensionskasse im Streitjahr geleistete Spezialeinlage zur teilweisen Finanzierung der an den Kläger gezahlten Altersrente und Alters-Zusatzrente als im Inland nach Art. 15a Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 zwar steuerbarer Arbeitslohn, jedoch auch dann höchstens zur Hälfte gemäß § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SBG VI als steuerfrei zu behandeln, wenn die Beiträge zur Pensionskasse von Beginn an in einem anderen Verhältnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 10/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.9.2014 3 K 1507/13

    Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 3, EStG § 3 Nr 28, SGB 6 § 187a

    Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2017, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung, Steuerpflichtiger