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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 33/15

    Versorgungszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer, Unterstützungskasse, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Erdienbarkeit

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2015, 16:30 Uhr

    1. Sind Zuwendungen für eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte nicht mehr (voll) erdienbare mittelbare Versorgungszusage in Gestalt einer arbeitgeberfinanzierten rückgedeckten Unterstützungskassenzusage nach § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG in voller Höhe nicht abziehbare Betriebsausgaben oder ist lediglich der nicht mehr erdienbare Anteil der Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzusetzen?
    2. Ist eine knappe Unterschreitung der Erdienensdauer von 10 Jahren unschädlich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 33/15

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 25.2.2015 3 K 135/12

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 4d Abs 1 S 1, GewStG § 7

    Erledigt durch: Urteil vom 20.07.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger