20.10.2017 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 1 S 1 · III R 20/14
Investitionszulage, Begünstigter Zweck, Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau
Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 13:47 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen liegt ein sog. Mischbetrieb vor, dessen Zuordnung sich nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit richtet, wenn unterschiedlich klassifizierte Tätigkeiten eines Unternehmens nicht "nebeneinander", sondern "nacheinander" für dasselbe Produkt oder dieselbe Leistung erbracht werden? Wo liegt die Abgrenzung zwischen Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 20/14
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 18.4.2013 1 K 1151/09
Normen: InvZulG § 2 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.05.2017, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger