21.07.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 24/14
Selbständige Arbeit, Ähnliche Tätigkeit, Vergleichbarkeit, Heilberuf
Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Übt eine examinierte Krankenschwester mit der zusätzlichen Qualifikation "Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin" und (nach dem Streitjahr) abgeschlossenem Masterstudiengang "Clinical Research", deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Schulung, Überwachung und klinische Unterstützung der Anwender beim Einsatz dieser Produkte erstreckt, eine einem Heilberuf ähnliche selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 24/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 29.4.2014 2 K 3993/12 G
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2017, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung