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  • 23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 3 Nr 12 S 2 · VIII R 29/23

    Aufwandsentschädigung, Ehrenamtliche Tätigkeit, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Sonderbetriebseinnahme, Aufwendungen, Nachweis

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr

    Ist eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen? Ist die Höhe der anteiligen betrieblichen Fixkosten einer Freiberuflerpraxis, in der ein Steuerpflichtiger während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht tätig sein kann, zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einen gegenüber der (steuerfreien) Aufwandsentschädigung höheren steuerlich anzuerkennenden Aufwand nachweisen will?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 29/23

    Normen: EStG § 3 Nr 12 S 2, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger