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  • 22.02.2024 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52d · XI R 39/22

    Elektronische Übermittlungspflicht, Verpflichtung

    Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr

    Kommt es für das Bestehen der Übermittlungspflicht nach § 52d FGO auf die Gesellschaftsform oder auf den Status des Unterzeichners als Rechtsanwalt oder Steuerberater an?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 39/22

    Normen: FGO § 52d

    Erledigt durch: Urteil vom 18.10.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger