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  • 23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 26/21

    Gewerbeverlust, Unternehmeridentität, Unternehmensidentität, Betriebsstätte, Einbringung

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Geht der bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust mit Einbringung des Geschäftsbetriebs ihrer einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft, an deren Vermögen die einbringende Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligt ist, auf die aufnehmende Personengesellschaft über, oder bleibt er bestehen und steht (nur) für eine Verrechnung mit zukünftigen inländischen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 26/21

    Normen: GewStG § 10a, GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 2 Abs 2 S 1, UmwStG § 24 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung