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  • · Fachbeitrag · Zusammenveranlagung

    Auf wessen Einkommensteuerschuld sind Vorauszahlungen bei Eheleuten anzurechnen?

    | Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des einen Ehegatten lässt für sich genommen noch nicht den Schluss zu, dass der andere Ehegatte ab diesem Zeitpunkt nur noch seine eigenen Steuerschulden tilgen will (FG Niedersachsen 17.6.15, 4 K 50/13; Ref. BFH VII R 22/15 ). |

     

    Der zusammen veranlagte Kläger erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Im August 2008 wurde über das Vermögen der Ehefrau das Insolvenzverfahren eröffnet, das im März 2011 aufgehoben wurde. Seit März 2009 wurden per Einzugsermächtigung u.a. sämtliche die Einkommensteuer betreffenden Zahlungen mittels Lastschrift eingezogen. Kontoinhaber war der Kläger. Die Eheleute trafen gegenüber dem FA keine Tilgungsbestimmungen. Streitig ist, ob Einkommensteuervorausszahlungen auf die Einkommensteuerschuld des Klägers oder die seiner Frau anzurechnen sind. Durch die Vorauszahlungen war ein Guthaben entstanden, dass das FA aufteilte und jeweils mit Forderungen gegen den Ehemann und die Ehefrau verrechnete. Der Ehemann wollte aber, dass die Vorauszahlungen nur ihm zugerechet werden und dass die Überzahlung ihm erstattet wird.

     

    Er scheiterte damit aber beim FG. Zu Recht habe das FA die Vorauszahlungen nur zur Hälfte auf die Einkommensteuerschuld des Ehemanns angerechnet (§ 36 Abs.2 Nr. 1 EStG) und nur in diesem Umfang in die Ermittlung des ihm zustehenden Erstattungsanspruchs (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG) einfließen lassen.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Beträge waren wegen der von den Eheleuten erteilten Einzugsermächtigung mittels Lastschrift eingezogen worden, ohne dass der Kläger gegenüber dem FA eine konkrete Tilgungsbestimmung, z. B. dergestalt, dass nur auf seine Steuerschuld gezahlt wird, getroffen hatte. Unter diesen Umständen konnte das FA im Zeitpunkt der Zahlungseingänge nicht davon ausgehen, dass die Vorauszahlungen allein auf Rechnung des Klägers bewirkt sein sollten.

     
    Quelle: ID 44391714