Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Werbungskosten

    Die Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

    | Die Entfernungspauschale gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Es ist dabei egal, ob die Rückfahrt auf denselben Tag fällt wie die Hinfahrt ( FG Münster 14.7.17, 6 K 3009/15 E, Rev. BFH VI R 42/17, Einspruchsmuster ). |

     

    Die Entfernungspauschale ist ‒ so das FG ‒ lediglich einmal pro Hin- und Rückfahrt anzusetzen. Sie ist für jeden Tag zu gewähren, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte von seiner Wohnung aus aufsucht. Für die Rückfahrt an einem anderen Tag ist kein weiterer Werbungskostenabzug vorgesehen. Diese Auslegung führt zu einer sachgerechten Abbildung der wirtschaftlichen Belastung und zu einer Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Die Gegenauffassungen, wonach die Entfernungspauschale nur bei einem arbeitstäglichen Hin- und Rückweg in Betracht komme bzw. im Falle lediglich einer kalendertäglichen Hin- oder Rückfahrt jeweils nur die hälftige Entfernungspauschale anzusetzen sei, finden weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien eine Stütze.

    Quelle: ID 44911698