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  • · Nachricht · Verfahrensrecht

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Insolvenzverwalter

    | Ist der Insolvenzverwalter nicht ausdrücklich als Adressat eines Verwaltungsakts aufgeführt, jedoch aus dem Gesamtzusammenhang ausreichend erkennbar, ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe erfolgt (FG Schleswig-Holstein 25.5.16, 1 K 171/14, NZB BFH X R 39/16 ). |

     

    Ein Insolvenzverwalter erhielt einen Steuerbescheid für einen Schuldner. Im Adressfeld war der Insolvenzverwalter aufgeführt. Ein Zusatz „als Insolvenzverwalter“ fehlte. In dem Bescheid ist der Insolvenzschuldner angegeben. Dadurch war eine eindeutige Zuordnung möglich.

     

    PRAXISHINWEIS | Zwischen der Insolvenzverwaltertätigkeit und anwaltlichen Mandatsverhältnissen bestand auch keine Verwechslungsgefahr, da der Insolvenzschuldner vorher nicht von dem Rechtsanwalt vertreten wurde.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44630064