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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Salzgrotte ist kein Heilbad

    | Eine Salzgrotte dient insbesondere der Erholung und des Wohlbefindens, weshalb die Umsätze nicht dem ermäßigten Steuersatz für Heilbäder unterliegen (FG Hessen 16.3.17, 1 K 1488/15). |

     

    In einer Salzgrotte werden in den Salzen enthaltene Mineralien inhaliert. Die Umsätze daraus wurden bis 30.6.15 über Abschnitt 12.11 Abs. 3 UStAE ermäßigt besteuert. Ab 1.7.15 wurden die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes geändert und Bezug auf die Heilmittelrichtlinie genommen. Saunen gelten seitdem ebenfalls nicht mehr als Heilbad.

     

    Ein Heilbad muss der Behandlung einer Krankheit oder einer Gesundheitsstörung dienen. Ein wissenschaftlicher Nachweis der heilenden Wirkung von Salzgrotten fehlt. Die Nutzung erfolgt i. d. R. für Zwecke des Wohlbefindens und der Erholung. Die Umsätze unterliegen seit 1.7.15 dem Regelsteuersatz. Nur bei ärztlicher Verordnung kann der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen.

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44857526