Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Kostengemeinschaft ist steuerpflichtig

    | Eine Gesellschaft, die gemeinsam Räume anmietet und Personal beschäftigt, erbringt aus der Weiterberechnung dieser Kosten an ihre Gesellschafter steuerpflichtige Umsätze (FG Münster 12.01.17, 5 K 23/15 U, Rev. zugelassen). |

     

    Eine Kostengemeinschaft ist keine reine Innengesellschaft. Sie ist u.a. Vertragspartner bei dem Abschluss von Mietverträgen, Leasingverträgen und Arbeitsverträgen. Damit tritt sie nach außen auf. Durch die Übernahme der vereinbarten Kosten für die Gesellschafter und Weiterberechnung an diese erfolgt ein Leistungsaustausch. Mangels Befreiungsnorm ist dieser steuerpflichtig.

     

    Nach Art. 132 Abs. 1 f MwStSystRL sind Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder zur Ausübung einer nicht steuerbaren oder steuerfreien Tätigkeit erbringen, steuerfrei, sofern dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Das FG sah in der Erbringung von Bürodienstleistungen eine Wettbewerbsverzerrung. Diese Leistungen könnten auch von jedem anderen Unternehmen erbracht werden. Eine Steuerfreistellung würde einen nicht zulässigen Vorteil darstellen.

     

    PRAXISHINWEIS | § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG setzt die o. g. MwStSystRL in nationales Recht für die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten Heilberufler um. Hierbei ist zu beachten, dass die Befreiung nur für die Weiterberechnung von Kosten gilt, die unmittelbar mit der Ausübung der steuerfreien Tätigkeit des Gesellschafters in Zusammenhang stehen. Bürodienstleistungen sind auch hier davon ausgenommen. Ferner ist eine genaue Ermittlung des jeweiligen Anteils der Gesellschafter vorzunehmen. Eine pauschale Aufteilung nach Köpfen ist schädlich. Die Kleinunternehmerregelung kann jedoch Anwendung finden.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44593840