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  • · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Wann entsteht der Gewinn bei einer umsatzabhängigen Kaufpreisforderung?

    | Bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen ist keine stichtagsbezogene Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen. Vielmehr ist in diesen Fällen die Realisation des Veräußerungsentgelts maßgeblich, weil der Veräußerer die Gewinne erst im Zuflusszeitpunkt erzielt. Dies gilt auch für die Beurteilung der Veräußerungsgewinne bei § 8b Abs. 2 KStG (FG Hamburg 19.9.16, 6 K 67/15, Rev. I R 71/16). |

     

    Streitig war, ob die durch einen Unternehmenskaufvertrag aus dem Jahr 1999 begründeten und im Streitjahr 2009 vereinnahmten Zahlungen nach § 8b KStG (i. d. F. von Art 3 JStG 2009 vom 19.12.08) außer Ansatz bleiben.

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG schließt sich der Rechtsansicht des FG München (25.4.16, 7 K 1364/14, Rev. BFH I R 36/16) an, wonach die Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gewinne abstellt, nicht jedoch auf den Zeitpunkt des zugrunde liegenden dinglichen Rechtsgeschäfts.

     
    Quelle: ID 44388037