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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    Leitsatzentscheidungen des BFH

    | Der BFH hat diese Woche eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist, dass der BFH erneut zur Anwendung des Umsatzschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden entschieden hat. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden (BFH 3.7.14, IV R 2/10)
    • Keine Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrags bei der Feststellung des Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Gewinnermittlung nach der Tonnage (BFH 15.5.14, IV R 60/10)
    • Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Betriebs von der Aufnahme einer neuen gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit bei Veräußerung des Schiffs einer Einschiffsgesellschaft vor seiner Indienststellung; Tarifbegünstigung der Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs vor seiner Ingangsetzung - Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage (BFH 3.4.14, IV R 12/10)
    • Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten Betrags - Abgrenzung zwischen Sachurteil und Prozessurteil - Beurteilung der Zulässigkeit des Finanzrechtswegs durch das FG - Keine Prüfung durch den BFH - Verpflichtung zur Entscheidung über sämtliche Klagegründe (BFH 16.4.14, II B 59/13)
    • Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge des Übergehens eines Sachantrags (BFH 12.6.14, XI B 133/13)
    Quelle: ID 42916941