· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn. |
Im Einzelnen:
- VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes (Einfamilienhauses) an den Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH 27.7.16, I R 8/15)
- VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH 27.7.16, I R 12/15)
- Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils (BFH 4.8.16, III R 10/13)
- Aufhebung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 24.8.16 als NV-Entscheidung abrufbar. (BFH 21.7.16, V B 37/16)
- Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten - Verfahrensmangel i. S. von § 119 Nr. 6 FGO (BFH 18.8.16, VI R 18/13)
- Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn (BFH 1.9.16, VI R 67/14)
- Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof - Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds mit Sitz im Drittland - Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit dem Unionsrecht (BFH 13.7.16, VIII K 1/16)
- Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 - Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids (BFH 12.7.16, IX R 31/15)
- Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei geleisteten Schadensersatzzahlungen aus Amtshaftung (BFH 12.7.16, IX R 33/15)
- Aussetzung des Verfahrens - Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - Remonstration des FA - Keine Kostenentscheidung über unselbständige Nebenentscheidung (BFH 6.10.16, IX B 81/16)
Quelle: ID 44369268