· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn. |
Im Einzelnen:
- Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung (BFH 6.12.17, II R 55/15)
- Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn (BFH 16.1.18, VI R 41/16)
- Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs (BFH 6.2.18, IX R 33/17)
Quelle: ID 45191375