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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes (BFH 8.11.17, III R 2/16)

     

    • Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs ‒ Schätzung des Bruttolistenpreises bei einem Importfahrzeug (BFH 9.11.17, III R 20/16)

     

    • Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (BFH 28.11.17, VII R 1/16)

     

    • Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Vermietungsobjekts ‒ Reichweite der Surrogationsbetrachtung und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung ‒ Verwendung von Darlehensmitteln ‒ Anforderungen an eine Reinvestitionsabsicht (BFH 6.12.17, IX R 4/17)

     

    • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 und 2 EStG) ‒ Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ‒ Rechtslage nach BilMoG ‒ Steuerliche Auswirkungen der Einfügung des § 272 Abs. 1a und 1b HGB durch das BilMoG auf der Ebene des Gesellschafters ‒ Thesaurierter Gewinn als preisbildender Bestandteil des veräußerten Geschäftsanteils ‒ Bildung einer Rücklage zum Erwerb eigener Anteile (BFH 6.12.17, IX R 7/17)
    Quelle: ID 45178768