· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim ‒ Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten. |
Im Einzelnen:
- Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung ‒ Abgeltung des Gewinns aus kurzfristiger Anteilsveräußerung bei Tonnagebesteuerung (BFH 22.6.17, IV R 42/13)
- Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes (BFH 3.8.17, V R 62/16)
- Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim ‒ Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten (BFH 4.10.17, VI R 22/16)
- Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung (BFH 1.8.17, VII R 12/16)
Quelle: ID 45046233