· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern. |
Im Einzelnen:
- Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. finaler (Betriebsstätten-)Verluste nach Unionsrecht - Kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage (BFH 22.2.17, I R 2/15)
- Festsetzung der Schenkungsteuer gegen den Schenker - Umfang der Wirkung eines Schenkungsteuerbescheids - Berichtigung des Tenors des FG-Urteils (BFH 8.3.17, II R 31/15)
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung (BFH 8.12.16, IV R 55/10)
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern (BFH 8.12.16, IV R 24/11)
- Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch § 56 Satz 2 EStDV (BFH 30.3.17, VI R 43/15)
- Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung (BFH 21.2.17, VIII R 7/14)
- Zur Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes „wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung“ (BFH 21.2.17, VIII R 56/14)
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der Veräußerung - rückwirkendes Ereignis - Anschaffung (BFH 6.12.16, IX R 49/15)
- Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs (BFH 23.11.16, X R 41/14)
- Zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines Organkreises (BFH 22.2.17, XI R 13/15)
Quelle: ID 44698174