· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. |
Im Einzelnen:
- Ausgleichsfähiger Verlust aufgrund vorgezogener Einlage nur bei Leistung in das Gesamthandsvermögen - Gewinnfeststellung und Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG (BFH 2.2.17, IV R 47/13)
- Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich (BFH 15.12.16, V R 44/15)
- Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Entscheidung über gerügte Gehörverletzung (BFH 10.11.16, VI R 55/08)
- Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Änderung des Vertrages mit Festlegung eines späteren Fälligkeitszeitpunkts (BFH 27.9.16, VIII R 66/13)
- Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter (BFH 31.1.17, IX R 10/16)
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG - Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung (BFH 6.12.16,IX R 18/16)
- Beitrittsaufforderung an BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten nach zivilrechtlicher Neuordnung des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG (BFH 11.1.17, IX R 36/15)
- Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs (BFH 23.11.16, X R 48/14)
Quelle: ID 44591031