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    Umsatzsteuerbefreiung für Zahnaufhellung

    | Die von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung (Bleaching) ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UStG, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung und Vorbehandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen. Dient eine Maßnahme neben gesundheitlichen auch anderen wie z.B. ästhetischen Zwecken, die nicht der Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit bzw. Gesundheitsstörung dienen, ist der Schwerpunkt der Leistung maßgeblich dafür, ob sie umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist ( FG Schleswig-Holstein 9.10.14, 4 K 179/10, Rev. BFH V R 60/14, Einspruchsmuster ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Hier lag unstreitig eine Vorschädigung und damit eine medizinisch indizierte Behandlung vor, weswegen insoweit auch nicht im Einzelfall die medizinische Indikation nachgewiesen werden musste (vgl. FG Münster 8.10.09, 5 K 3452/07U, EFG 10, 602). Das FG konnte daher offenlassen, ob das Bleaching nach der Zahnbehandlung eine wirtschaftlich einheitliche Leistung war und ob es daher bereits begünstigt war, weil es das steuerliche Schicksal der ersten (Heil-) Behandlung teilte.

     
    Quelle: ID 43208304