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  • · Nachricht · Einkünfteermittlung

    Sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs einkommensteuerbar?

    | Ausgleichszahlungen unter Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind keine einkommensteuerbaren Entschädigungen. Es handelt sich vielmehr um Ersatzleistungen für Verluste oder Wertminderungen im nicht steuerverhafteten Privatvermögen (FG Hessen 8.7.14, 11 K 1432/11; Rev. BFH X R 48/14). |

     

    Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Ausgleichszahlungen des geschiedenen Ehemannes, die dieser geleistet hat, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, bei der geschiedenen Ehefrau steuerlich zu erfassen sind. Das FG Hessen stellte sich dabei auf die Seite der Empfängerin:

     

    • Nach Meinung des FG Hessen handelte es sich nicht um eine Entschädigung für den Verzicht auf zukünftige Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit (§ 24 Nr. 1a i.V. mit § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG a.F.)

     

    • Es lagen auch keine Einkünften nach § 24 Nr. 1a i.V. mit § 22 Nr. 1 S. 3a, aa EStG a.F. vor, denn die Ausgleichszahlungen waren kein Ersatz für Renteneinkünfte.

     

    • Schließlich scheiden auch Einkünfte aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 S. 1 EStG aus. Wird ein Entgelt dafür gezahlt, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird, so vollzieht sich dies in der privaten Sphäre und ist keine Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 S. 1 EStG.
    Quelle: ID 42965372